Auftrag und Leitbild

Das Deutsche Rote Kreuz als Träger von Kindertageseinrichtungen


Der Auftrag und das Leitbild


In seiner Satzung vom 19.06.1970 hat sich der Bundesverband des DRK zu Jugendpflege, Jugendfürsorge und Jugendsozialarbeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und ist somit ein fester Aufgabenbestandteil des DRK.

Für uns heißt das, die Idee und das Wirken seines Gründers Henry Dunant über die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes in einer dem Kind angemessenen Form nahe zu bringen.

Die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und ihre Bedeutung für die Kindeswohlsicherung in der DRK-Kindertagesbetreuung


Menschlichkeit

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. Wir setzen uns für das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Rechte aller Kinder ein.


Unparteilichkeit

Die Rotkreuz- und Halbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Wir helfen jedem Kind in Not ohne Zögern und respektieren dabei seine Herkunft.

 

Neutralität

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.Durch bindungsorientierte Arbeit schaffen wir Raum für Vertrauen.

 

Unabhängigkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. Kinderschutz betrachten wir als logische Konsequenz der RK-Grundsätze.

 

Freiwilligkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Kinder lernen sich selbst zu schützen, wenn sie die Bedeutung von „Freiwilligkeit“ begreifen.


Einheit

In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Einheit bedeutet ein konstruktives Miteinander, das wir jederzeit mit allen pflegen, die dazu beitragen können, das Wohl des Kindes zu schützen.

 

Universalität

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. Wir sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft und fühlen uns der Idee des Roten Kreuzes verpflichtet.